Jedes Jahr werden Jugendliche im Alter von 14 Jahren in der Petrus-Jakobus-Gemeinde konfirmiert. Die Anmeldungen zum Konfirmandenunterricht finden im Juni oder Juli statt. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindebüro (Tel.: 75 34 34).
Der Konfirmandenunterricht findet einmal in der Woche, in der Regel, mittwochnachmittags statt. Dort lernen die so genannten „Konfis“ die Grundzüge des christlichen Glaubens kennen. Darüber hinaus beschäftigen sie sich mit der Liturgie eines Gottesdienstes, dem Abendmahl, mit wichtigen Inhalten aus der Bibel und nehmen regelmäßig an den Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen teil. Zum Abschluss der Konfirmandenzeit fahren sie gemeinsam auf eine Freizeit.
Konfirmation bedeutet Bestätigung und Bekräftigung. Wer als Säugling getauft wurde, kann mit beginnender Mündigkeit selbst Ja zu seiner Taufe sagen, sie also bestätigen. Aber auch nicht Getaufte können am Konfirmationsunterricht teilnehmen und sich kurz vor der Konfirmation taufen lassen.

Häufig gestellte Fragen zur Konfirmation

 

Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind konfirmiert werden?
Ja, die Konfirmation ist möglich.

 

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss aber in der Regel konfirmiert sein.

 

Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?
Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende des Konfirmandenunterrichts getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft nach der Taufe konfirmiert.

 

Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?
Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, z. T. schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.

 

Ist der Unterricht in einem anderen Pfarrbezirk möglich?
Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in dem vorgeschriebenen Pfarrbezirk zur Konfirmandenstunde geht. Dies bietet sich an, weil Freundinnen und Klassenkameraden dort sind, und so die Vertrautheit am größten ist. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in einen anderen Pfarrbezirk oder eine andere Gemeinde zu schicken, so rufen Sie bitte im Pfarramt an oder beantragen online das Formular "Dimissoriale Konfirmation".